Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert. Steuerzahler mit Behinderungen können bei der Einkommensteuer statt des Einzelnachweises der Ausgaben für behinderungsbedingten Lebensbedarf auch den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser Pauschbetrag ist seit langer Zeit unverändert, weswegen in den letzten Jahren regelmäßig Vorschläge vor allem aus dem Bundesrat kamen, diesen im Zuge anderer Steueränderungsgesetze ebenfalls anzuheben – ein Ansinnen, das ebenso regelmäßig im Sande verlaufen ist. Nun hat das Ministerium aber selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Pauschbetrag angehoben und gleichzeitig verschiedene weitere Erleichterungen für behinderte Steuerzahler und Pflegefälle umgesetzt werden. Den Entwurf für das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ hat die Bundesregierung im Juli 2020 beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, sodass das Gesetzgebungsverfahren noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann. Pauschbetrag: Der Behinderten-Pauschbetrag umfasst den erhöhten Aufwand für das tägliche Leben, dessen alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist. Dieser Pauschbetrag, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist, wird nun ab 2021 verdoppelt. Damit können die Betroffenen künftig einen Pauschbetrag von bis zu 2.840 Euro statt bisher maximal 1.420 Euro beanspruchen. Für Blinde und behinderte Menschen, die hilflos sind, steigt der…