Elster Formular letztmalig für Steuererklärung 2019 verfügbar

Das Bayerische Landesamt für Steuern, das für alle Bundesländer die verschiedenen ELSTER-Dienste für den elektronischen Steuerdatenverkehr bereitstellt, weist darauf hin, dass die Software ElsterFormular letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen wird. Das bedeutet nicht, dass die Software ab 2020 nicht mehr nutzbar wäre, sondern nur, dass für das Steuerjahr 2020 keine neuen Eingabeformulare in der Software mehr verfügbar sein werden. Als Alternative zu ElsterFormular bietet die Finanzverwaltung die Website „Mein ELSTER“ an, über die nicht nur Steuererklärungen möglich sind, sondern auch verschiedene elektronische Anträge, Mitteilungen und Einsprüche ans Finanzamt gesendet werden können.

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Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen

Gewährt ein Gesellschafter der GmbH ein verzinstes Darlehen, sind an die Bank gezahlte Zinsen für die Refinanzierung des Darlehens als Werbungskosten abziehbar, wenn der Gesellschafter zu mindestens 10 % am Stammkapital beteiligt ist. Wenn der Gesellschafter aber bis zur Besserung der wirtschaftlichen Lage der GmbH auf sein Gesellschafterdarlehen verzichtet, sind die weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht mehr in voller Höhe als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar. Der Bundesfinanzhof geht dann nämlich von einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs hin zu Beteiligungserträgen aus, bei denen Werbungskosten nur noch auf Antrag zu 60 % als Werbungskosten abziehbar sind. Diese Änderung tritt insbesondere dann ein, wenn der Gesellschafter durch seinen Verzicht die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der Gesellschaft stärken will.

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