Modernisierung der Körperschaftsteuer

Neben einer Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften werden die körperschaftsteuerlichen Bedingungen für Konzerne und internationale Gesellschaften verbessert.Vor 100 Jahren wurde erstmals in Deutschland eine einheitliche Körperschaftsteuer eingeführt. Seither hat das Körperschaftsteuerrecht mehrere systematische und tarifliche Änderungen erfahren, und nun ist es erneut soweit: Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beraten und beschlossen. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl endgültig verabschiedet werden, sodass die Regelungen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten können.Mit dem Gesetz will die Koalition die Rahmenbedingungen für Familienunternehmen verbessern und das Unternehmensteuerrecht internationalisieren. Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften erlaubt, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hier sind die geplanten Änderungen: • Option: Ab 2022 können bestimmte Gesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen. Die Option steht allen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und PartG offen, nicht aber Einzelunter-nehmen oder einer GbR. Der für die Option erforderliche Antrag ist vor Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen, ab dem die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz erfolgen soll und für dieses Wirtschaftsjahr dann unwiderruflich. Eine spätere Rückkehr zur Einkommensteuer ist auf die gleiche Weise möglich oder erfolgt zwangsweise, wenn die…

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