Schätzungsbefugnis bei alten Registrierkassen

Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen und den Grenzen einer Schätzung durch das Finanzamt bei Verwendung von alten Registrierkassen geäußert. Im Lauf der Jahre wurden die Vorgaben für Registrierkassen und andere Kassensysteme vom Fiskus mehrfach verschärft. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine komplette Schätzung der Einnahmen durch das Finanzamt, die in aller Regel deutlich höher ausfällt als die erklärten Umsätze. Der Bundesfinanzhof musste sich nun mit einem solchen Fall befassen, in dem ein Restaurantbetreiber nach wie vor eine sehr einfache elektronische Registrierkasse aus den 80er-Jahren verwendete, die die im streitigen Zeitraum gültigen Vorgaben nicht mehr erfüllte. Zwar teilte der Bundesfinanzhof die Ansicht des Finanzgerichts, dass die verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar war, was einen formellen Mangel von hohem Gewicht darstellt, der dem Finanzamt grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis gibt. Die Richter stellen jedoch auch fest, dass das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen sei und dem Unternehmer daher unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren ist. Das Gewicht des formellen Mangels durch die Manipulierbarkeit der Kasse sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen. In dem Urteil hat der Bundesfinanzhof daher genauer ausgeführt, unter…

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Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben. Zusammen mit dem Bundeshaushalt für 2025 hat sich die Ampelkoalition auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das sie als "Wachstumsinitiative" bezeichnet. Mit den 49 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Nicht nur der Name erinnert an das Wachstumschancengesetz, auch inhaltlich enthält das Paket Maßnahmen, die noch vor wenigen Monaten mit viel Mühe aus dem Wachstumschancengesetz herausverhandelt wurden. Allerdings ist das Maßnahmenpaket diesmal sehr viel breiter aufgestellt und sieht neben Änderungen im Steuerrecht auch Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht sowie in weiteren Bereichen vor. Welche steuerlichen Änderungen geplant sind, zeigt der folgende Überblick: Degressive Abschreibung: Die seit 1. April 2024 wieder mögliche degressive Abschreibung soll bis 2028 verlängert und der Abschreibungssatz auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung angehoben werden. Pool-Abschreibung: Die Sammelpostenabschreibung soll reformiert und in eine Pool-Abschreibung umgebaut werden. Im ersten Schritt soll dazu der Betrag, bis zu dem Wirtschaftsgüter in den Sammelposten aufgenommen werden können, auf 5.000 Euro angehoben werden. Kalte Progression: Auch für 2025 und 2026 sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs wieder an die Inflationsentwicklung angepasst werden, um eine…

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Einführung der Pflicht zur E-Rechnung

Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden. Teil des Wachstumschancengesetzes ist die Einführung der Pflicht für Unternehmen, ab 2025 für Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) auszustellen. Als E-Rechnung gilt dabei nur eine Rechnung in einem strukturierten elek­tronischen Format, das automatisch weiterverarbeitet werden kann. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen, beispielsweise reine PDF-Dokumente, zählen dagegen als sonstige Rechnungen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt nur für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und den Großteil der umsatzsteuerfreien Umsätze. Die Einführung dieser Pflicht ist für den Fiskus der erste Schritt, um die Unternehmen schon in wenigen Jahren mit einer weiteren Pflicht zu belasten, nämlich sämtliche per E-Rechnung abgerechneten Umsätze einzeln und zeitnah auch an das Finanzamt zu übermitteln. Davon erhofft sich der Staat eine noch bessere Kontrolle der Unternehmen und eine Reduzierung von Betrugsfällen bei der Umsatzsteuer, zumal einige andere EU-Staaten bereits ein solches System praktizieren. Noch ist es aber nicht soweit und die Unternehmen haben vorerst schon genug Arbeit damit, den ersten Schritt rechtzeitig umzusetzen. Zwar gibt es Übergangsregelungen,…

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Deutschlandticket als Jobticket

Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 werden Jobtickets noch attraktiver, die der Arbeitgeber in vielen Fällen steuerfrei oder steuervergünstigt gewähren kann. Schon lange gibt es Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtern, sei es durch Zuschüsse, Überlassung von Fahrkarten oder Firmenverträge, die den Bezug vergünstigter Monats- oder Jahreskarten ermöglichen. Richtig Fahrt aufgenommen hat die Unterstützung durch den Arbeitgeber aber 2019 mit einer neuen Steuerbefreiungsregelung für Jobtickets. Bis 2018 gehörten Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder einem Sammelpunkt nämlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Solche Sachbezüge blieben nur dann steuerfrei, wenn der geldwerte Vorteil die Sachbezugsfreigrenze von damals noch 44 Euro pro Monat nicht überstieg. Allerdings sind dabei auch andere Sachbezüge zu berücksichtigen. Bei Überschreiten der Freigrenze sind alle Sachbezüge steuerpflichtig. Ab 2019 wurden deshalb die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Zuschüsse und Sachbezüge des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr auf solchen Fahrten steuerfrei gestellt. Ausgenommen sind Taxis und Fluglinien. Die Steuerbegünstigung gilt außerdem für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Diese geldwerten Vorteile fallen damit seither nicht mehr unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze, werden dafür jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet. Damit sollen Arbeitnehmer, die ein steuerfreies Jobticket…

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Änderungen 2023 für Immobilieneigentümer

Für Immobilien gibt es 2023 einen höheren Abschreibungssatz, steuerliche Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen und Änderungen im Bewertungsrecht. Auch für aktuelle und werdende Haus- oder Wohnungseigentümer hat sich zum Jahreswechsel einiges getan. Zu den Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen hat es bereits einigen Medienrummel gegeben, aber es sind Fragen zu bestimmten Konstellationen offen, zu denen die Finanzverwaltung noch Stellung nehmen muss. Noch mehr Wirbel gab es kurz vor dem Jahreswechsel für die Änderungen im Bewertungsrecht, die sich vor allem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auswirken. Hier ist der Überblick zu diesen und weiteren Änderungen im Steuerrecht rund um Immobilien: Gebäudeabschreibung: Der jährliche lineare AfA-Satz für nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Gebäude, die Wohnzwecken dienen, wird von 2 % auf 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben und damit der Abschreibungszeitraum von bisher 50 auf 33 Jahre verkürzt. Die im Gegenzug geplante Aufhebung der Ausnahmeregelung, nach der bisher in begründeten Ausnahmefällen der Abschreibungszeitraum nach einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden kann, wurde nicht umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat daher bereits Stellung genommen, wie die Abschreibung nach einer kürzeren Nutzungsdauer künftig erfolgt (s. Beitrag links). Mietwohnungsneubau: Die Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen war in der bisherigen Form Ende 2021 ausgelaufen. Da die Regierung…

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Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Viele der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderungen im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung betreffen die Anpassung von Grenzwerten, Beitragssätzen und anderen gesetzlich festgeschriebenen Beträgen. Das betrifft auch die Anhebung der Midi-Job-Grenze und der Pauschalierungsgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung. Zusätzlich gibt es – nicht nur für Arbeitnehmer – auch deutliche Verbesserungen bei der Home Office-Pauschale und Änderungen bei den Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer (s. Überblick der Änderungen für 2023). Bei der Lohnsteuer wirken sich außerdem die Änderungen der diversen Freibeträge und des Steuertarifs aus, die für alle Einkommensteuerzahler gelten. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer wurde im vergangenen Jahr um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Für 2023 steigt der Pauschbetrag um weitere 30 Euro auf jetzt 1.230 Euro. Midi-Job-Grenze: Die Obergrenze des Übergangsbereichs für die Midi-Jobs steigt zum 1. Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro brutto im Monat. Innerhalb dieses Bereiches steigt der Arbeitnehmerbeitrag gleitend von null auf den vollen Satz. Krankenversicherung: Der Großteil der über 57 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen muss 2023 für die Krankenversicherung tiefer in die Tasche greifen, denn das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2023 auf 1,6 % festgesetzt. Das…

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Umsatzsteuerlicher Aufteilungsmaßstab
bei gemischt genutzten Immobilien

Die Finanzverwaltung hat erklärt, wann welcher Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für gemischt genutzte Immobilien anzuwenden ist. Aus Lieferungen und Leistungen, die nicht vollständig für die Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze verwendet werden, ist nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich. Besonders bei den Bau- und Reparaturkosten von gemischt genutzten Gebäuden oder nachträglichen Installationen in gemischt genutzten Gebäuden streiten sich Steuerzahler und Finanzämter immer wieder gerne darüber, wie die Kosten korrekt aufzuteilen sind. Das Bundesfinanzministerium hat deshalb die Rechtslage und den aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengefasst und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Rechtsprechung angepasst. Für die Bauherren kann der im EU-Recht vorrangig vorgesehene Umsatzschlüssel günstiger für die Vorsteueraufteilung sein, insbesondere wenn im gewerblichen Teil der Immobilie höhere Mieten erzielt werden können. Im deutschen Umsatzsteuerrecht ist jedoch ein Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere Aufteilungsmethode zur Verfügung steht. In der Regel kommt deshalb der Flächenschlüssel zur Anwendung, und schon 2012 hat der Europäische Gerichtshof auch bestätigt, dass es den Mitgliedsstaaten freisteht, vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben. Voraussetzung ist nach dem Urteil lediglich, dass die gewählte Methode eine präzisere Bestimmung des korrekten Vorsteueranteils gewährleistet. Dem ist der Bundesfinanzhof gefolgt und hat 2014 festgestellt, dass eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel nur zulässig ist,…

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bei gemischt genutzten Immobilien

Energiepreispauschale für Rentner

Viele Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Nach der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage durch den Bundesrat erhalten nun auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen überwiesen. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, ist aber steuerpflichtig. Ob es tatsächlich zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt jedoch von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall ab. Die Energiepreispauschale kann aber sehr wohl dazu führen, dass für das Jahr 2022 erstmals oder einmalig eine Steuerveranlagung notwendig wird, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Rentners im Jahr 2022 den Grundfreibetrag von 10.347 Euro überschreiten. Im Gesetzgebungsverfahren gab es bereits erste Kritik an der Steuerpflicht der Energiepreispauschale durch die Gewerkschaft der Finanzbeamten, weil die Rentnerpauschale anders als die Pauschale für Erwerbstätige steuersystematisch nicht die Anforderungen an…

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Offenlegungsfrist für Jahres­abschluss 2021 verlängert

Viele Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres ab dem Bilanzstichtag offenzulegen oder zumindest zu hinterlegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durch. Angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Pandemie wird das Amt jedoch in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz wie auch im Vorjahr gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung am 31. Dezember 2022 endet, vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

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Offenlegungsfrist für Jahres­abschluss 2021 verlängert

Viele Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse innerhalb eines Jahres ab dem Bilanzstichtag offenzulegen oder zumindest zu hinterlegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durch. Angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Pandemie wird das Amt jedoch in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz wie auch im Vorjahr gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung am 31. Dezember 2022 endet, vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

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