NEWS!!!! Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den Umständen ab. Die Corona-Epidemie stellt Arbeitgeber und deren Beschäftigte vor viele Herausforderungen, die so bisher nie aufgetreten sind. Vor allem rund um die Arbeit von zu Hause und die Lohnfortzahlung in verschiedenen Konstellationen gibt es viele Fragen. Hier haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Sie zusammengestellt. Heimarbeit: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten. Arbeit im Home-Office muss daher immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, sofern der Arbeits- oder Tarifvertrag nicht eine Option dafür vorsieht. Erkrankung: Im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch bei der Erkrankung eines Kindes greifen die normalen Regeln für solche Fälle. Wurde dem Arbeitnehmer die Berufsausübung aufgrund der Erkrankung behördlich untersagt, kommt eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Frage. Verdachtsfälle: Bleibt der Arbeitnehmer zu Hause, weil er lediglich den Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus bei sich selbst oder einem Angehörigen (Kind) hat oder eine Ansteckung im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit fürchtet, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, es sei denn, mit dem Arbeitgeber ist anderes…