Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

Die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pausch­be­träge wird jetzt umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert. Steuerzahler mit Behinderungen können bei der Einkommensteuer statt des Einzelnachweises der Ausgaben für behinderungsbedingten Lebensbedarf auch den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser Pauschbetrag ist seit langer Zeit unverändert, weswegen in den letzten Jahren regelmäßig Vorschläge vor allem aus dem Bundesrat kamen, diesen im Zuge anderer Steueränderungsgesetze ebenfalls anzuheben – ein Ansinnen, das ebenso regelmäßig im Sande verlaufen ist. Nun hat das Ministerium aber selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Pauschbetrag angehoben und gleichzeitig verschiedene weitere Erleichterungen für behinderte Steuerzahler und Pflegefälle umgesetzt werden. Den Entwurf für das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ hat die Bundesregierung im Juli 2020 beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet, sodass das Gesetzgebungsverfahren noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann. Pauschbetrag: Der Behinderten-Pauschbetrag umfasst den erhöhten Aufwand für das tägliche Leben, dessen alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist. Dieser Pauschbetrag, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist, wird nun ab 2021 verdoppelt. Damit können die Betroffenen künftig einen Pauschbetrag von bis zu 2.840 Euro statt bisher maximal 1.420 Euro beanspruchen. Für Blinde und behinderte Menschen, die hilflos sind, steigt der…

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Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag

Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen. Investitionsabzugsbeträge ermöglichen die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter. Mit der daraus resultierenden Steuerstundung können Unternehmen die für die Finanzierung der Investition notwendigen Mittel leichter ansparen. Darüber hinaus sind für die Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter auch Sonderabschreibungen möglich, um weiteres Abschreibungspotential vorzuziehen. Ein wesentliches Element des Jahressteuergesetzes 2020, an dem die Bundesregierung und die Parlamente derzeit arbeiten, ist eine Mini-Reform des Investitionsabzugsbetrags, die verschiedene Anspruchsvoraussetzungen für die Unternehmen reduziert und den maximalen Abzugsbetrag etwas anhebt. Gleichzeitig werden zwei Steuergestaltungen mit Abzugsbeträgen gesetzlich ausgeschlossen, von denen zumindest eine bisher gerne genutzt wurde, um Mehrergebnisse nach einer Betriebsprüfung auszugleichen. Die meisten Änderungen, also insbesondere die Verbesserungen für die Betriebe, sollen bereits für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, und können damit schon 2020 in Anspruch genommen werden. Erst ein Jahr später, also ab 2021, greifen dann die beiden Änderungen, mit denen die ungewollten Steuergestaltungen gesetzlich ausgeschlossen werden sollen. Im Einzelnen sind folgende Änderungen geplant: Investitionskosten: Die begünstigten Investitionskosten werden von 40 auf 50 % angehoben. Damit lassen sich indirekt auch höhere Grenzen für die Sofortabschreibung…

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Zweites Familienentlastungsgesetz in Arbeit

Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition auf eine Erhöhung des Kindergelds um 25 Euro pro Monat und Kind in dieser Legislaturperiode festgelegt. Den ersten Schritt dieses Plans hatte die Koalition bereits mit der Anhebung des Kindergelds um 10 Euro zum 1. Juli 2019 umgesetzt. Nun folgt der zweite Teil der Kindergelderhöhung, den die Regierung wie beim ersten Schritt mit der turnusmäßigen Anpassung des steuerfreien Existenzminimums an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten kombiniert. Das Bundesfinanzministerium hat dazu den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ vorgelegt, den das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 verabschiedet hat. Danach muss dieses Zweite Familienentlastungsgesetz vor Ende des Jahres noch Bundestag und Bundesrat passieren. Trotz des hochtrabenden Namens enthält das Gesetz neben der zweiten Stufe der Kindergelderhöhung nur die turnusmäßigen Anpassungen im Steuertarif sowie einige Detailänderungen beim Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge. Im Einzelnen sind das die folgenden Änderungen: Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es beträgt dann 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und…

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Überbrückungshilfe bis Dezember verlängert

Die Überbrückungshilfe für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geht in eine 2. Phase mit niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen und höheren Fördergrenzen. Besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhielten bisher nach Auslaufen der Soforthilfe im Mai für die Monate Juni bis August eine weitere Überbrückungshilfe zur Sicherung der betrieblichen Existenz. Auch wenn diese Fortführung der Hilfe für die Wirtschaft dem Grundsatz nach großen Zuspruch fand, wurden die engen Anspruchsvoraussetzungen kritisiert, die die Unternehmen bei der Überbrückungshilfe erfüllen müssen. Viele Unternehmen, die deutlich unter der Corona-Krise zu leiden hatten, wurden dadurch trotzdem zunächst vom Anspruch ausschlossen. In einigen Details hat das Wirtschaftsministerium zwar nachgebessert, an den wesentlichen Regeln aber nichts geändert. Lediglich die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe hat die Bundesregierung verlängert - zunächst bis 30. September, dann bis 9. Oktober 2020. Im September wurde dann auch eine Verlängerung der Überbrückungshilfe selbst beschlossen, die mit vielen Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen einhergeht. Damit sollen nun nicht nur deutlich mehr Betriebe die Möglichkeit haben, die Überbrückungshilfe zu beantragen, auch die Förderung selbst fällt höher aus. Diese 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Hier ist ein Überblick über die Punkte, die für die 2. Phase geändert wurden: Zugangsschwelle: Einer der größten Kritikpunkte an…

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