Änderungen 2023 für Immobilieneigentümer

Für Immobilien gibt es 2023 einen höheren Abschreibungssatz, steuerliche Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen und Änderungen im Bewertungsrecht. Auch für aktuelle und werdende Haus- oder Wohnungseigentümer hat sich zum Jahreswechsel einiges getan. Zu den Entlastungen für kleinere Photovoltaikanlagen hat es bereits einigen Medienrummel gegeben, aber es sind Fragen zu bestimmten Konstellationen offen, zu denen die Finanzverwaltung noch Stellung nehmen muss. Noch mehr Wirbel gab es kurz vor dem Jahreswechsel für die Änderungen im Bewertungsrecht, die sich vor allem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auswirken. Hier ist der Überblick zu diesen und weiteren Änderungen im Steuerrecht rund um Immobilien: Gebäudeabschreibung: Der jährliche lineare AfA-Satz für nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellte Gebäude, die Wohnzwecken dienen, wird von 2 % auf 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben und damit der Abschreibungszeitraum von bisher 50 auf 33 Jahre verkürzt. Die im Gegenzug geplante Aufhebung der Ausnahmeregelung, nach der bisher in begründeten Ausnahmefällen der Abschreibungszeitraum nach einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden kann, wurde nicht umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat daher bereits Stellung genommen, wie die Abschreibung nach einer kürzeren Nutzungsdauer künftig erfolgt (s. Beitrag links). Mietwohnungsneubau: Die Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen war in der bisherigen Form Ende 2021 ausgelaufen. Da die Regierung…

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