Steuerliches Klimapaket bringt höhere Entfernungspauschale

Nachdem der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu den steuerlichen Maßnahmen im Klimapaket der Regierung gefunden hat, konnten Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel verabschieden. Darin ist neben einer Reduzierung der Umsatzsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 % auch eine befristete Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vorgesehen.

WeiterlesenSteuerliches Klimapaket bringt höhere Entfernungspauschale

Besuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerzahler keine ärztliche Verordnung vorlegt, sondern nur pauschale ärztliche Bescheinigungen, laut denen allgemein Sporttherapie, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Bewegungsübungen im Bewegungsbad unter therapeutischer Anleitung benötigt und Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder, Muskeltraining sowie Gymnastikkurse angeraten werden. Solche Bescheinigungen erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben, hat das Finanzgericht Köln festgestellt, denn aus ihnen geht nicht hervor, ob die konkreten Aufwendungen und die diesen zugrunde liegenden Maßnahmen den Umständen nach medizinisch notwendig waren.

WeiterlesenBesuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung

Höhere Abschreibung bei kürzerer Restnutzungsdauer des Gebäudes

Wenn für ein Gebäude mit einer geringeren Restnutzungsdauer als der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren zu rechnen ist, lässt das Steuerrecht auch eine Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer zu. Allerdings macht das Gesetz keine Vorgaben dazu, wie der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer zu führen ist. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun festgestellt, dass die Forderung eines Finanzamts in einem solchen Fall nach einem Bausubstanzgutachten deutlich überzogen ist. Stattdessen hält es die Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude nach der Sachwertrichtlinie für ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes.

WeiterlesenHöhere Abschreibung bei kürzerer Restnutzungsdauer des Gebäudes

Reform der Grundsteuer ab 2025

Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die den Ländern eigene Sonderregelungen ermöglicht und 2025 voll in Kraft treten soll. Im Frühjahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Fast ein Jahr lang haben Bund und Länder darum gestritten, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform genau aussehen soll. Der Politik drohte dabei, die Zeit davon zu laufen, denn das Verfassungsgericht hatte für das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Der Bundesfinanzminister hat seinen Vorschlag trotz aller Anstrengungen nicht durchsetzen können, weil sich vor allem Bayern mit Zähnen und Klauen gegen dessen Berechnungsansatz gewehrt hat. Eine Einigung hat es am Ende trotzdem gegeben: Mit einer Änderung des Grundgesetzes wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festzulegen. Entstehen einem Bundesland durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, dürfen diese nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Bayern will von der Möglichkeit einer Sonderregelung Gebrauch machen und die Größe des Grundstücks als entscheidenden Faktor für die Bemessung der Grundsteuer festlegen. Auch Sachsen hat bereits angekündigt, einen eigenen Weg gehen zu wollen. Ab 2025 erheben die Kommunen die Grundsteuer dann nach den neuen…

WeiterlesenReform der Grundsteuer ab 2025

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Zwar sind die Kosten für eine Beerdigung zwangsläufige Ausgaben und erfüllen damit eine wichtige Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung. Sie können aber nur dann als solche geltend gemacht werden, wenn die Kosten nicht in voller Höhe aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen abgedeckt sind. Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit diesem Urteil einer vergleichbaren Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem anderen Fall angeschlossen.

WeiterlesenBeerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet

In nur zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat das dritte Paket an Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Zum dritten Mal hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das diverse Maßnahmen bündelt, die die Wirtschaft von bürokratischen Vorgaben entlasten sollen. Während das letzte Bürokratieentlastungsgesetz erst ein paar Hürden nehmen musste, bis es in Kraft treten konnte, haben Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren für das Bürokratieentlastungsgesetz III schnell und geräuschlos abgeschlossen: Im September hatte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf vorgestellt, und schon Anfang November lag die Zustimmung beider Parlamente vor. Wie die beiden letzten Gesetze enthält auch dieses Gesetz neben einer Reduktion oder Digitalisierung von Meldepflichten vor allem Änderungen im Steuerrecht. Die meisten dieser Änderungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2020 gelten. Nur Maßnahmen, die noch technische Vorarbeit erfordern, werden erst 2021 oder 2022 in Kraft treten. Aufbewahrungspflichten: Bei einer Betriebsprüfung darf der Prüfer Einsicht in die per EDV erstellten steuerlich relevanten Daten nehmen und die Nutzung des verwendeten EDV-Systems verlangen. Darüber hinaus kann der Prüfer die maschinelle Auswertung dieser Daten fordern oder einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen verlangen. Diese Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung führen dazu, dass Unternehmen die in der Buchhaltung und Fakturierung verwendeten EDV-Systeme auch nach einem Wechsel der…

WeiterlesenBürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet

Steuereinnahmen steigen weiter

Trotz der abkühlenden Konjunktur können Bund, Länder und Gemeinden auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen von 796,4 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf rund 935,0 Mrd. Euro im Jahr 2024 steigen. Dabei verläuft die Entwicklung bei den Ländern und den Kommunen etwas besser als beim Bund. Insgesamt haben die Steuerschätzer Frühjahrsprognose jedoch leicht nach unten korrigiert. Lediglich für 2019 sehen die Steuerschätzer einen Anstieg von 2.6 Mrd. Euro gegenüber Mai, weil die Abführungen an die EU im laufenden Jahr durch den verschobenen Brexit niedriger ausfielen.

WeiterlesenSteuereinnahmen steigen weiter

Neue Rechtsprechung zur erweiterten Kürzung

Die Finanzgerichte haben mehrere Fragen zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer beantwortet. Alle Kapitalgesellschaften sowie gewerblich tätige Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer. Beschränkt sich eine solche Gesellschaft allerdings auf die Verwaltung ihres eigenen Kapitalvermögens und Grundbesitzes, fällt der daraus erwirtschaftete Gewinn unter die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer und ist damit im Endeffekt vollständig von der Gewerbesteuer befreit. Zu dieser Regelung im Gewerbesteuerrecht haben die Finanzgerichte in den letzten Monaten mehrere Urteile gefällt, die verschiedene Fragen beantworten. Darunter ist auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zu den Folgen einer Beteiligung an weiteren Gesellschaften. Beteiligungen I: Ob die Gesellschaft eigenen Grundbesitz hat, richtet sich nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs nach den allgemeinen ertragssteuerlichen Grundsätzen. Steuerrechtlich ist das Eigentum einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den hinter ihr stehenden Gesellschaftern anteilig zuzurechnen. Daher ist einer grundstücksverwaltenden, nur aufgrund ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft die erweiterte Kürzung nicht deshalb zu verweigern, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Beteiligungen II: In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof sein Grundsatzurteil dahingehend präzisiert, dass die erweiterte Kürzung nicht für die Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft gilt. In diesem Fall kann zwar die Untergesellschaft die erweiterte Kürzung geltend machen, bei der Obergesellschaft führt die…

WeiterlesenNeue Rechtsprechung zur erweiterten Kürzung

Förderung der umweltfreundlichen Mobilität

Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet. Das in Arbeit befindliche Jahressteuergesetz 2019 trägt den offiziellen Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, weil darin eine ganze Reihe Änderungen enthalten sind, die steuerliche Begünstigung von Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb zum Ziel haben. Die meisten dieser Änderungen beschränken sich auf eine deutliche Verlängerung bereits geltender Begünstigungen, teilweise mit kleinen Änderungen. Neu ist aber eine geplante Sonderabschreibung für Lieferfahrzeuge  mit Elektroantrieb. Diese und alle weiteren Maßnahmen, die die Mobilität betreffen, sind hier zusammengefasst. Lieferfahrzeuge: Für die Anschaffung von neuen (nicht gebraucht), rein elektrisch betriebenen Lieferfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen wird die Option für eine Sonderabschreibung von 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung eingeführt. Diese Sonderabschreibung ist zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung möglich. Die Regelung gilt für alle Lieferfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden. Firmenwagen: Zur Förderung der Elektromobilität gilt seit Januar 2019 eine Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung eines Firmenwagens. Statt 1 % des Listenpreises sind für Elek­tro- und Hybridfahrzeuge also monatlich nur 0,5 % des Listenpreises für die…

WeiterlesenFörderung der umweltfreundlichen Mobilität

Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

Um das lästige Führen eines Fahrtenbuchs so weit wie möglich zu automatisieren, gibt es inzwischen eine ganze Reihe von elektronischen Hilfsmitteln am Markt. Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines Firmenwagens durch ein technisches System mit GPS-Modul allein genügt jedoch nicht den Anforderungen  an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Neben dem Bewegungsprofil müssen laut einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst und hin und wieder der tatsächliche Kilometerstand am Tacho mit dem rechnerisch ermittelten Kilometerstand abgeglichen werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, akzeptiert das Finanzamt zu Recht nicht als elektronisches Fahrtenbuch.

WeiterlesenZeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches