Details zur Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe des Bundes wird bis Ende Juni 2021 verlängert und dabei aufgestockt und im Umfang erweitert. Ende Dezember 2020 läuft die zweite Phase der Überbrückungshilfe aus. Weil die Unternehmen aber weiter unter den Folgen der Corona-Krise leiden, hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe erneut verlängert – diesmal gleich um ein halbes Jahr, also bis einschließlich Juni 2021. Gleichzeitig wird die Überbrückungshilfe in der dritten Phase erneut in vielen Details an die Bedürfnisse der betroffenen Betriebe angepasst und aufgestockt. Hier sind die Änderungen bei der Überbrückungshilfe III, die das Bundesfinanzministerium Ende November bekannt gegeben hat. • November & Dezember: Anspruch auf die Überbrückungshilfe für die Monate November und Dezember 2020 erhalten auch Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erlitten haben und keinen Zugang zur November- und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der besonderen Wirtschaftshilfe für November und Dezember erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 % Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 % seit April 2020. • Förderhöchstbetrag: Der monatliche Förderhöchstbetrag von bisher 50.000 Euro wird auf 200.000 Euro erhöht. Für die…