Abschluss einer Betriebsprüfung ohne Aufhebung der Vorläufigkeit

Normalerweise heben die Finanzämter nach Abschluss einer Betriebsprüfung den Vorbehalt der Nachprüfung für die geprüften Veranlagungszeiträume auf. Die Festsetzungsfrist läuft nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg nach einer Außenprüfung jedoch auch dann ab, wenn das Finanzamt vergisst, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben, sofern im Prüfungsbericht dokumentiert wurde, dass die Prüfung nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat. Spätere Änderungs- oder Erstattungsanträge sind in so einem Fall verjährt.

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Mitteilungspflicht für grenzüber­schreitende Steuergestaltungen

Der Rat der Europäischen Union hatte 2018 die Amtshilferichtlinie wesentlich erweitert. Ab 2020 sollen die Mitgliedstaaten sich gegenseitig intensiver über Geschäfte informieren, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben. Die dazu notwendigen Gesetzesänderungen mussten bis Ende 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden, wozu Bundestag und Bundesrat vor dem Jahreswechsel das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ verabschiedet haben. Ziel des Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zu identifizieren und zu verringern, um das Steueraufkommen aus wirtschaftlichen Betätigungen zu erhalten. Die Mitgliedstaaten der EU wollen ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor schützen, dass Gewinne durch Steuergestaltungen in Länder verlagert werden, die niedrig oder gar nicht besteuern. Weil die Steuergestaltungen immer ausgefeilter werden und sich häufig die höhere Mobilität von Kapital und immateriellen Werten zunutze machen, sieht die EU als einzige zuverlässige Lösung eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Dem Fiskus wird damit die Möglichkeit gegeben, die Gestaltung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und Gesetzeslücken zu schließen oder gesetzgeberische Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten. Primär richtet sich das neue Gesetz gegen die Praktiken multinationaler Konzerne, die sich besonders leicht solche Gestaltungen zu Nutze machen können. Das Gesetz sieht aber keine Einschränkung auf einen bestimmten Nutzerkreis oder eine Geringfügigkeitsschwelle vor, sodass auch…

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Überblick der Änderungen für 2020

Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen. Zum Jahreswechsel gibt es immer Veränderungen im Steuer- und Sozialrecht, doch diesmal fällt deren Zahl besonders üppig aus. Bundestag und Bundesrat haben nämlich in den Wochen vor dem Jahreswechsel einen wahren Gesetzgebungsmarathon im Steuerrecht absolviert und damit zusätzlich zu den Änderungen, die schon lange feststehen, noch zahlreiche weitere Änderungen beschlossen, die schon 2020 in Kraft treten. Hier haben wir die wichtigsten Änderungen für 2020 für Sie zusammengestellt, damit Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen können. Weitere Informationen finden Sie in den Schwerpunktbeiträgen, die auf Änderungen in bestimmten Bereichen des Steuerrechts eingehen. Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) steigt 2020 um 240 Euro auf 9.408 Euro. Auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird um 240 Euro auf 9.408 Euro angehoben.Kalte Progression: Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, wird mittlerweile jährlich der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen. Dazu werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um die Inflationsrate des Vorjahres verschoben – für 2020 also um 1,95 %.Kinderfreibetrag: Weil die letzte Kindergelderhöhung zur Jahresmitte 2019 umgesetzt wurde, erfolgt die korrespondierende Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei gleich großen Stufen.…

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Steuerliches Klimapaket bringt höhere Entfernungspauschale

Nachdem der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zu den steuerlichen Maßnahmen im Klimapaket der Regierung gefunden hat, konnten Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch vor dem Jahreswechsel verabschieden. Darin ist neben einer Reduzierung der Umsatzsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 % auch eine befristete Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vorgesehen.

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Besuch eines Fitnessclubs als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn der Steuerzahler keine ärztliche Verordnung vorlegt, sondern nur pauschale ärztliche Bescheinigungen, laut denen allgemein Sporttherapie, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Bewegungsübungen im Bewegungsbad unter therapeutischer Anleitung benötigt und Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder, Muskeltraining sowie Gymnastikkurse angeraten werden. Solche Bescheinigungen erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben, hat das Finanzgericht Köln festgestellt, denn aus ihnen geht nicht hervor, ob die konkreten Aufwendungen und die diesen zugrunde liegenden Maßnahmen den Umständen nach medizinisch notwendig waren.

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Höhere Abschreibung bei kürzerer Restnutzungsdauer des Gebäudes

Wenn für ein Gebäude mit einer geringeren Restnutzungsdauer als der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren zu rechnen ist, lässt das Steuerrecht auch eine Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer zu. Allerdings macht das Gesetz keine Vorgaben dazu, wie der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer zu führen ist. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun festgestellt, dass die Forderung eines Finanzamts in einem solchen Fall nach einem Bausubstanzgutachten deutlich überzogen ist. Stattdessen hält es die Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude nach der Sachwertrichtlinie für ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes.

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Reform der Grundsteuer ab 2025

Bund und Länder haben sich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt, die den Ländern eigene Sonderregelungen ermöglicht und 2025 voll in Kraft treten soll. Im Frühjahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt. Fast ein Jahr lang haben Bund und Länder darum gestritten, wie die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform genau aussehen soll. Der Politik drohte dabei, die Zeit davon zu laufen, denn das Verfassungsgericht hatte für das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Der Bundesfinanzminister hat seinen Vorschlag trotz aller Anstrengungen nicht durchsetzen können, weil sich vor allem Bayern mit Zähnen und Klauen gegen dessen Berechnungsansatz gewehrt hat. Eine Einigung hat es am Ende trotzdem gegeben: Mit einer Änderung des Grundgesetzes wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festzulegen. Entstehen einem Bundesland durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, dürfen diese nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Bayern will von der Möglichkeit einer Sonderregelung Gebrauch machen und die Größe des Grundstücks als entscheidenden Faktor für die Bemessung der Grundsteuer festlegen. Auch Sachsen hat bereits angekündigt, einen eigenen Weg gehen zu wollen. Ab 2025 erheben die Kommunen die Grundsteuer dann nach den neuen…

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Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Zwar sind die Kosten für eine Beerdigung zwangsläufige Ausgaben und erfüllen damit eine wichtige Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung. Sie können aber nur dann als solche geltend gemacht werden, wenn die Kosten nicht in voller Höhe aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen abgedeckt sind. Das Finanzgericht Hamburg hat sich mit diesem Urteil einer vergleichbaren Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einem anderen Fall angeschlossen.

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Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet

In nur zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat das dritte Paket an Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Zum dritten Mal hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das diverse Maßnahmen bündelt, die die Wirtschaft von bürokratischen Vorgaben entlasten sollen. Während das letzte Bürokratieentlastungsgesetz erst ein paar Hürden nehmen musste, bis es in Kraft treten konnte, haben Bundestag und Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren für das Bürokratieentlastungsgesetz III schnell und geräuschlos abgeschlossen: Im September hatte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf vorgestellt, und schon Anfang November lag die Zustimmung beider Parlamente vor. Wie die beiden letzten Gesetze enthält auch dieses Gesetz neben einer Reduktion oder Digitalisierung von Meldepflichten vor allem Änderungen im Steuerrecht. Die meisten dieser Änderungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2020 gelten. Nur Maßnahmen, die noch technische Vorarbeit erfordern, werden erst 2021 oder 2022 in Kraft treten. Aufbewahrungspflichten: Bei einer Betriebsprüfung darf der Prüfer Einsicht in die per EDV erstellten steuerlich relevanten Daten nehmen und die Nutzung des verwendeten EDV-Systems verlangen. Darüber hinaus kann der Prüfer die maschinelle Auswertung dieser Daten fordern oder einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen verlangen. Diese Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung führen dazu, dass Unternehmen die in der Buchhaltung und Fakturierung verwendeten EDV-Systeme auch nach einem Wechsel der…

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Steuereinnahmen steigen weiter

Trotz der abkühlenden Konjunktur können Bund, Länder und Gemeinden auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen von 796,4 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf rund 935,0 Mrd. Euro im Jahr 2024 steigen. Dabei verläuft die Entwicklung bei den Ländern und den Kommunen etwas besser als beim Bund. Insgesamt haben die Steuerschätzer Frühjahrsprognose jedoch leicht nach unten korrigiert. Lediglich für 2019 sehen die Steuerschätzer einen Anstieg von 2.6 Mrd. Euro gegenüber Mai, weil die Abführungen an die EU im laufenden Jahr durch den verschobenen Brexit niedriger ausfielen.

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