Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025

Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele weitere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen. Auch wenn die Bundesregierung durch das Ende der Ampelkoalition nicht mehr alle geplanten Maßnahmen umsetzen konnte, gibt es 2025 mehr als genug Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Zu den größten Änderungen zählen die Einführung der E-Rechnung im Umsatzsteuerrecht und die Grundsteuerreform, die nun erstmals greift. Daneben ändern sich Beitragssätze, Freibeträge und der Mindestlohn sowie viele weitere Regelungen. Hier ist ein Überblick der wichtigsten Änderungen in diesem Jahr. Änderungen für alle Steuerzahler Krankenversicherung: Der gesetzlich geregelte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen steigt 2025 von 1,7 % um 0,8 % auf 2,5 %. Pflegeversicherung: In der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz 2025 um 0,2 %. Damit beträgt der Grundbeitragssatz nun 3,6 %. Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 %, die damit einen Gesamtbeitrag von 4,2 % zahlen. Zustellungsfiktion: Wegen der ab 2025 verlängerten Brieflaufzeiten gelten Steuerbescheide ab 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Die verlängerte Zugangsfiktion gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben oder elektronisch übermittelt bzw. bereitgestellt werden. Wie bisher bleibt es dabei, dass keine Bekanntgabe…

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Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht. Auf den letzten Metern hat das Steuerfortentwicklungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren erheblich Federn lassen müssen. Das Gesetz, das im Sommer 2024 als "Zweites Jahressteuergesetz 2024" gestartet war, sollte ursprünglich vor allem Vereinfachungen im Steuerrecht bringen und eine Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen einführen, weswegen es in "Steuerfortentwicklungsgesetz" umgetauft wurde. Doch dem Ende der Ampelkoalition sind auch die meisten Regelungen im Steuerfortentwicklungsgesetz zum Opfer gefallen, das zum Zeitpunkt des Koalitionsendes - anders als das Jahressteuergesetz 2024 - noch nicht vom Bundestag verabschiedet worden war. Einig waren sich die Parteien lediglich bei dem Ziel, die regelmäßige Entlastung beim Einkommensteuertarif und die Anhebung des Kindergeldes für die Jahre 2025 und 2026 umzusetzen. So wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz, in dem auch diese Maßnahmen enthalten waren, kräftig zusammengestrichen und kurz vor dem Jahresende von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Im Steuerfortentwicklungsgesetz sind nun noch die folgenden vier Änderungen enthalten: Grundfreibetrag: Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben wird jedes Jahr der steuerfreie Grundfreibetrag angehoben, um das Existenzminimum von der Steuer freizustellen. Für 2025 erfolgt nun eine Anhebung um 312 Euro auf 12.096 Euro. Im Jahr 2026 wird der Anstieg 252 Euro auf 12.348 Euro betragen. Weil der Regelbedarf stärker…

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