Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab dem November 2024 wird ein jahrelanges Projekt der Finanzverwaltung in die Tat umgesetzt. Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November 2024 stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Die W-IdNr. ist schon seit Jahren in der Planung und soll für Betriebe ungefähr dieselbe Aufgabe erfüllen wie es die Steueridentifikationsnummer seit 2007 für natürliche Personen tut. An den bestehenden Nummernsystemen ändert sich durch die W-IdNr. nichts, sodass einem Unternehmer für steuerliche Zwecke künftig also bis zu vier Nummern gleichzeitig zugewiesen sind – neben der neuen W-IdNr. seine persönliche Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer beim Finanzamt sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.). Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisiert und elektronisch durch das BZSt. Jeder Betrieb und Unternehmer erhält diese ohne Antrag entweder durch öffentliche Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Auch wenn mittelfristig alle wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. erhalten sollen, wird diese im ersten Schritt nur an Unternehmer vergeben, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind. Wer nicht zu diesen beiden Gruppen gehört, erhält nach derzeitiger Planung die W-IdNr. ab dem 3. Quartal 2025. Viele Unternehmen werden in dieser ersten Phase jedoch keine individuelle Mitteilung erhalten, denn per öffentlicher Mitteilung…