Schätzungsbefugnis bei alten Registrierkassen

Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen und den Grenzen einer Schätzung durch das Finanzamt bei Verwendung von alten Registrierkassen geäußert. Im Lauf der Jahre wurden die Vorgaben für Registrierkassen und andere Kassensysteme vom Fiskus mehrfach verschärft. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine komplette Schätzung der Einnahmen durch das Finanzamt, die in aller Regel deutlich höher ausfällt als die erklärten Umsätze. Der Bundesfinanzhof musste sich nun mit einem solchen Fall befassen, in dem ein Restaurantbetreiber nach wie vor eine sehr einfache elektronische Registrierkasse aus den 80er-Jahren verwendete, die die im streitigen Zeitraum gültigen Vorgaben nicht mehr erfüllte. Zwar teilte der Bundesfinanzhof die Ansicht des Finanzgerichts, dass die verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar war, was einen formellen Mangel von hohem Gewicht darstellt, der dem Finanzamt grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis gibt. Die Richter stellen jedoch auch fest, dass das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen sei und dem Unternehmer daher unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren ist. Das Gewicht des formellen Mangels durch die Manipulierbarkeit der Kasse sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen. In dem Urteil hat der Bundesfinanzhof daher genauer ausgeführt, unter…

WeiterlesenSchätzungsbefugnis bei alten Registrierkassen

Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog will die Regierungskoalition die Konjunktur in Schwung bringen, Unternehmen steuerlich entlasten und den Bürokratieabbau vorantreiben. Zusammen mit dem Bundeshaushalt für 2025 hat sich die Ampelkoalition auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das sie als "Wachstumsinitiative" bezeichnet. Mit den 49 Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Nicht nur der Name erinnert an das Wachstumschancengesetz, auch inhaltlich enthält das Paket Maßnahmen, die noch vor wenigen Monaten mit viel Mühe aus dem Wachstumschancengesetz herausverhandelt wurden. Allerdings ist das Maßnahmenpaket diesmal sehr viel breiter aufgestellt und sieht neben Änderungen im Steuerrecht auch Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht sowie in weiteren Bereichen vor. Welche steuerlichen Änderungen geplant sind, zeigt der folgende Überblick: Degressive Abschreibung: Die seit 1. April 2024 wieder mögliche degressive Abschreibung soll bis 2028 verlängert und der Abschreibungssatz auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung angehoben werden. Pool-Abschreibung: Die Sammelpostenabschreibung soll reformiert und in eine Pool-Abschreibung umgebaut werden. Im ersten Schritt soll dazu der Betrag, bis zu dem Wirtschaftsgüter in den Sammelposten aufgenommen werden können, auf 5.000 Euro angehoben werden. Kalte Progression: Auch für 2025 und 2026 sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs wieder an die Inflationsentwicklung angepasst werden, um eine…

WeiterlesenWachstumsinitiative der Bundesregierung

Einführung der Pflicht zur E-Rechnung

Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden. Teil des Wachstumschancengesetzes ist die Einführung der Pflicht für Unternehmen, ab 2025 für Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) auszustellen. Als E-Rechnung gilt dabei nur eine Rechnung in einem strukturierten elek­tronischen Format, das automatisch weiterverarbeitet werden kann. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen, beispielsweise reine PDF-Dokumente, zählen dagegen als sonstige Rechnungen, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen. Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt nur für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und den Großteil der umsatzsteuerfreien Umsätze. Die Einführung dieser Pflicht ist für den Fiskus der erste Schritt, um die Unternehmen schon in wenigen Jahren mit einer weiteren Pflicht zu belasten, nämlich sämtliche per E-Rechnung abgerechneten Umsätze einzeln und zeitnah auch an das Finanzamt zu übermitteln. Davon erhofft sich der Staat eine noch bessere Kontrolle der Unternehmen und eine Reduzierung von Betrugsfällen bei der Umsatzsteuer, zumal einige andere EU-Staaten bereits ein solches System praktizieren. Noch ist es aber nicht soweit und die Unternehmen haben vorerst schon genug Arbeit damit, den ersten Schritt rechtzeitig umzusetzen. Zwar gibt es Übergangsregelungen,…

WeiterlesenEinführung der Pflicht zur E-Rechnung