Schätzungsbefugnis bei alten Registrierkassen
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen und den Grenzen einer Schätzung durch das Finanzamt bei Verwendung von alten Registrierkassen geäußert. Im Lauf der Jahre wurden die Vorgaben für Registrierkassen und andere Kassensysteme vom Fiskus mehrfach verschärft. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine komplette Schätzung der Einnahmen durch das Finanzamt, die in aller Regel deutlich höher ausfällt als die erklärten Umsätze. Der Bundesfinanzhof musste sich nun mit einem solchen Fall befassen, in dem ein Restaurantbetreiber nach wie vor eine sehr einfache elektronische Registrierkasse aus den 80er-Jahren verwendete, die die im streitigen Zeitraum gültigen Vorgaben nicht mehr erfüllte. Zwar teilte der Bundesfinanzhof die Ansicht des Finanzgerichts, dass die verwendete Registrierkasse objektiv manipulierbar war, was einen formellen Mangel von hohem Gewicht darstellt, der dem Finanzamt grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis gibt. Die Richter stellen jedoch auch fest, dass das Wissen um die Manipulierbarkeit derart alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen sei und dem Unternehmer daher unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zu gewähren ist. Das Gewicht des formellen Mangels durch die Manipulierbarkeit der Kasse sei dann nicht so hoch wie im Regelfall und könne bei Führung zusätzlicher Nachweise sogar ganz entfallen. In dem Urteil hat der Bundesfinanzhof daher genauer ausgeführt, unter…